KI-MIG: Wer setzt den AI Act in Deutschland durch
Wenn dein KI-System in Deutschland gegen eine Regel der KI-VO verstößt, musst du wissen, wer dich sanktioniert. Die EU-Verordnung setzt die Regeln; den Vollzug überlässt sie den Mitgliedstaaten. Deutschlands Antwort ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), das das Bundeskabinett am 11. Februar 2026 als Regierungsentwurf beschlossen hat.
Die zentralen Zuweisungen im Kabinettsentwurf: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird zentrale Marktüberwachungs- und notifizierende Behörde und beherbergt die Kompetenzstelle KoKIVO. Nach Art. 74 Abs. 6 KI-VO bleibt die BaFin Marktüberwachungsbehörde für KI in regulierten Finanzdienstleistungen kraft EU-Recht; das KI-MIG bestätigt weitere Sektoraufsichten in ihren bestehenden Aufgabenbereichen. Nach Art. 74 Abs. 8 KI-VO landen Strafverfolgung und migrationsbezogene Anwendungen in einer unabhängigen KI-Marktüberwachungskammer bei der BNetzA.
Am Bußgeldrahmen des Art. 99 KI-VO ändert sich nichts: bis zu EUR 35 Mio. oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, bis zu EUR 15 Mio. oder 3 % für die meisten anderen Verstöße, je nachdem, was höher ist. Art. 99 Abs. 6 dreht das für KMU und Startups um: der jeweils niedrigere Wert gilt. Ein Startup mit EUR 2 Mio. Jahresumsatz ist damit auf EUR 140.000 statt EUR 35 Mio. bei einem Tier-1-Verstoß gedeckelt. Das KI-MIG ergänzt das deutsche Ordnungswidrigkeitenverfahren, über das diese Obergrenzen praktisch durchgesetzt werden.
Zwei Dinge solltest du jetzt anpassen. Erstens die Seite deiner KI-Compliance-Dokumentation, die deine zuständige Behörde benennt: bei den meisten Startups ist das die BNetzA, bei Fintechs mit regulierten Finanzdienstleistungen die BaFin. Zweitens deinen Meldeweg für Transparenzhinweise und Vorfälle; der läuft ebenfalls über die BNetzA. In den KI-Fragen, die Gründer mir bringen, taucht "wer würde das überhaupt merken?" am häufigsten auf. Mit der BNetzA am Akt ist das die falsche Ausgangsfrage.
Rechtsquellen
- §KI-MIG (Regierungsentwurf 11.02.2026) — Deutsches Durchführungsgesetz zur EU-KI-VO (KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz); benennt BNetzA als zentrale Marktüberwachungsbehörde und schafft die Kompetenzstelle KoKIVO
- §Art. 74 Abs. 6 KI-VO — Weist die Marktüberwachung für KI-Systeme unter bestimmten Unions-Finanzdienstleistungsakten den jeweiligen Finanzaufsichten zu (z. B. BaFin)
- §Art. 74 Abs. 8 KI-VO — Verlangt eine operativ unabhängige Marktüberwachungsbehörde für Strafverfolgung, Grenzkontrolle, Migration, Asyl sowie KI im Bereich Justiz und demokratische Prozesse
- §Art. 99 KI-VO — Bußgeldrahmen des EU AI Act; Absätze 3-5 regeln die Obergrenzen für Unternehmen (der jeweils höhere Wert aus Festbetrag oder Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes)
- §Art. 99 Abs. 6 KI-VO — KMU- und Startup-Deckel: für KMU einschließlich Startups gilt jeweils der niedrigere Wert aus Festbetrag oder Prozentsatz, kehrt also die Standardregel 'je nachdem, was höher ist' um
- •BMDS, Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung (Kabinettsbeschluss 11.02.2026) — Benennt die BNetzA als zentrale Marktüberwachungs- und notifizierende Behörde und schafft die KoKIVO; sektorale Zuständigkeit von BaFin (Art. 74 Abs. 6 KI-VO) und weiteren Aufsichtsbehörden bleibt erhalten; unabhängige Kammer bei der BNetzA für Anwendungen nach Art. 74 Abs. 8 KI-VO
Siehe auch
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