Vektora
Kanzlei
/
Zurück

Autor · Kanzlei VEKTORA

Immo Ait
Stapelfeld

RechtsanwaltHanseatische RechtsanwaltskammerHamburg

Gründer von VEKTORA. Berät Startups zu Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Steuer. Als jemand, der selbst gegründet hat und auf der anderen Seite des Tisches saß.

Ausbildung

Werdegang

Schwerpunkte

GesellschaftsrechtGmbH-GründungFundraisingESOP/VSOPHandelsverträgeSteuerberatungAI Act Compliance

Vorträge

Regelmäßig Speaker auf Startup-, Legal- und Tech-Events in Deutschland und Europa.

Keynote- oder Panel-Anfrage

Publikationen

037
  1. Geschäftskonto für ausländische GmbH-Gründer: § 7 GmbHG verstehen

    Geschäftskonto für ausländische GmbH-Gründer: warum § 7 Abs. 2 GmbHG (EUR 12.500) die meisten Fintechs blockiert und welche drei Wege ins Handelsregister tragen.

    Brief
  2. Auslandsbeurkundung: wann ein ausländischer Notar deine deutsche GmbH beurkunden darf

    BGH II ZB 6/13 lässt die Auslandsbeurkundung bei GmbH-Anteilsabtretungen zu. Nicht bei Gründung, Satzungsänderung oder ausländischen Online-Verfahren.

    Byte
  3. Ort der Geschäftsleitung: wann ausländische Gründer:innen ungewollt deutsche Körperschaftsteuer auslösen

    Deine GmbH zahlt deutsche Körperschaftsteuer, sobald ihr Sitz in Deutschland eingetragen ist — dein Wohnsitz im Ausland ändert daran nichts. § 10 AO greift in drei anderen Fällen.

    Brief
  4. BAG-Workday-Urteil: HR-Daten ohne § 26 BDSG verarbeiten

    Nach BAG 8 AZR 209/21 vom 8.05.2025 ist § 26 Abs. 1 BDSG als Art. 88 DSGVO-Grundlage nicht mehr anwendbar. Startups stützen HR-Daten direkt auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

    Brief
  5. Leaver-Call-Optionen in Manager-Beteiligungen nach BGH II ZR 71/24

    BGH II ZR 71/24 (10.02.2026): Leaver-Call-Optionen in Manager-Beteiligungen sind nach § 138 BGB wirksam, wenn der Manager keinen Mitgesellschafter-Status hat.

    Byte
  6. BGH II ZB 2/25: Welche Geschäftsführer-Daten du löschen kannst

    BGH II ZB 2/25 vom 18.02.2026: GmbH-Geschäftsführer können überobligatorische Daten wie Privatadresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen.

    Byte
  7. Gesellschaftervereinbarung für Startups: Was in der ersten Runde zählt

    SHA-Klauseln für deutsche Startups: Was Investoren fordern, was Gründer halten sollten und wo die BGH-Hinauskündigungs-Doktrin Drag-Along begrenzt.

    Brief
  8. Cookie-Einwilligung in Deutschland: Was Gründer wirklich wissen müssen

    Cookie-Einwilligung in Deutschland hat zwei Ebenen: Das TDDDG regelt den Zugriff auf das Endgerät, die DSGVO die Datenverarbeitung. Was dein Banner braucht.

    Brief
  9. EUR 1.000 Entlastungsprämie 2026: gescheitertes Vorhaben (§ 3 Nr. 11d EStG-E)

    Nach dem Bundesrats-Veto vom 8.05.2026 hat der Koalitionsausschuss am 12.05.2026 entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. § 3 Nr. 11d EStG tritt nicht in Kraft.

    Byte
  10. Vesting und Bad-Leaver-Klauseln in deutschen Startups nach BAG 10 AZR 67/24

    Seit BAG 19.03.2025 ist der Verfall gevesteter virtueller Optionen bei Eigenkündigung unwirksam. Was Gründer in ihren VSOPs jetzt anpassen müssen.

    Brief

Jeder Beitrag zitiert Primärquellen, wird datiert und regelmäßig gegen die aktuelle Rechtslage verifiziert.

Redaktionspolitik lesen

Kontakt

E-Mail
immo@vektora.eu
Telefon
+49 173 639 8988
Adresse
Ballindamm 39
20095 Hamburg
LinkedIn
/in/immoaitstapelfeld