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Scheinselbständigkeit: Wann dein Freelancer-Vertrag zum Problem wird

Immo Ait Stapelfeld·Rechtsanwalt··Geprüft 10. April 2026·1 Min. Lesezeit

Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Freelancer in Wirklichkeit Arbeitnehmer sind. Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, haftet das Unternehmen für bis zu vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend, einschließlich des Arbeitnehmeranteils. Pro Person können das sechsstellige Beträge sein.

Der Vertrag schützt dich nicht. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung des Verhältnisses. Ein Freelancer, der ausschließlich für dich arbeitet, deine Geräte nutzt, feste Arbeitszeiten einhält und in deine Teamstruktur eingebunden ist, gilt als Arbeitnehmer. Was im Vertrag steht, spielt keine Rolle.

Warnsignale, auf die Prüfer achten: feste Arbeitszeiten, Anwesenheitspflicht im Büro, Eingliederung in die betriebliche Organisation, keine Möglichkeit Aufträge abzulehnen und wirtschaftliche Abhängigkeit (mehr als 80 % der Einkünfte von einem Auftraggeber).

Was du tun solltest: Prüfe jede Freelancer-Beziehung anhand dieser Kriterien. Wenn jemand fünf Tage die Woche bei dir im Büro sitzt und an einen Teamlead berichtet, stelle das Verhältnis um oder stell die Person richtig an. Ein korrekter Arbeitsvertrag ist immer günstiger als eine Betriebsprüfung. Ich empfehle diese Prüfung spätestens ab 20 Mitarbeitern, denn ab dann werden Prüfungen durch die Rentenversicherung zur Routine und die DSGVO-Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten greift. Wer eine digitale Plattform zur Auftragszuweisung an Freelancer nutzt, muss zusätzlich die EU-Plattformarbeit-Richtlinie beachten, die bis Dezember 2026 die Beweislast umkehrt.

Rechtsquellen

Siehe auch

Einstellung in Deutschland?

Arbeitsrecht, Verträge, Sozialversicherung. Von Anfang an richtig.

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