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GewSt-Mindesthebesatz steigt auf 280 %

·Rechtsanwalt··Geprüft 21. April 2026·1 Min. Lesezeit
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Gründer, die ihre GmbH in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz angemeldet haben, sollten aufpassen. Der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer steigt von 200 % auf 280 %, erstmals anwendbar ab dem Veranlagungszeitraum 2027.

Die Änderung kommt mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BT-Drs. 21/4783), das am 14. Januar 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Koalitionspartner sind sich einig, der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich zügig verabschieden.

43 Gemeinden liegen derzeit unter der neuen 280-%-Grenze. Sie alle müssen ihren Hebesatz bis zum 1. Januar 2027 anheben. Für eine GmbH mit EUR 100.000 Gewinn bedeutet der Unterschied zwischen 200 % und 280 % Hebesatz rund EUR 2.800 zusätzliche Gewerbesteuer pro Jahr.

Für Unternehmen in Großstädten ändert sich nichts. Berlin (410 %), München (490 %), Hamburg (470 %) und Frankfurt (460 %) liegen weit über dem neuen Minimum. Die Regelung zielt auf sogenannte Gewerbesteueroasen, in denen Firmen vor allem aus steuerlichen Gründen ihren Sitz haben.

Was du tun solltest: Wenn deine GmbH in einer Gemeinde nahe dem bisherigen Minimum liegt, prüfe, ob der Steuervorteil den Standort nach der Anhebung auf 280 % noch rechtfertigt. Für die meisten Startups in Großstädten ändert sich praktisch nichts.

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