Unternehmenssteuer in Deutschland: KSt, GewSt und SolZ für Gründer
Eine GmbH zahlt drei Steuern: Körperschaftsteuer (15 %), Gewerbesteuer (je nach Stadt) und Solidaritätszuschlag. Effektiver Satz: ~30 %, sinkend ab 2028.
Zusammenfassung
Eine GmbH in Deutschland zahlt Körperschaftsteuer (15 % pauschal), Gewerbesteuer (3,5 % mal den kommunalen Hebesatz) und Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt). Die kombinierte Gesamtbelastung liegt bei rund 30 % bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400 %. Ab 2028 sinkt die KSt jährlich um einen Prozentpunkt und erreicht 2032 zehn Prozent.
Du hast deine GmbH gegründet. Die erste Steuererklärung steht an. Drei Steuern treffen deinen Gewinn, und ihr Zusammenspiel bestimmt deine effektive Belastung. Hier erfährst du, was jede einzelne bewirkt, wie sie zusammenwirken und was du beeinflussen kannst.
Die Drei-Steuer-Struktur
Jede GmbH und UG zahlt drei Steuern auf Gewinne:
| Steuer | Satz | Rechtsgrundlage | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (KSt) | 15 % pauschal | § 23 KStG | Zu versteuerndes Einkommen |
| Solidaritätszuschlag (SolZ) | 5,5 % der KSt = 0,825 % | § 4 SolZG | Zuschlag auf KSt |
| Gewerbesteuer (GewSt) | 3,5 % × Hebesatz | § 11, § 16 GewStG | Gewerbeertrag |
Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400 % ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 29,8 %. Keine dieser Steuern lässt sich vermeiden.
Körperschaftsteuer: Pauschal 15 %
Die KSt ist unkompliziert. Ein pauschaler Satz von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft. Keine Progression, keine Freibeträge. § 23 Abs. 1 KStG.
Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % wird auf die KSt erhoben (nicht auf den Gewinn), was die kombinierte Belastung auf 15,825 % bringt. Anders als bei Privatpersonen, für die der SolZ seit 2021 weitgehend entfallen ist, zahlen Kapitalgesellschaften ihn weiterhin in voller Höhe.
Gewerbesteuer: Die Variable
Hier zählt der Standort. Die Gewerbesteuer berechnet sich als:
Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) × kommunaler Hebesatz
Den Hebesatz legt jede Gemeinde eigenständig fest. Das gesetzliche Minimum beträgt 200 % (§ 16 GewStG). In der Praxis:
| Stadt | Hebesatz 2026 | GewSt-Satz | Effektive Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|
| Berlin | 410 % | 14,35 % | 30,2 % |
| Frankfurt | 460 % | 16,10 % | 31,9 % |
| Hamburg | 470 % | 16,45 % | 32,3 % |
| München | 490 % | 17,15 % | 33,0 % |
| Ländliches Minimum | 200 % | 7,00 % | 22,8 % |
Eine Münchner GmbH zahlt 10 Prozentpunkte mehr als eine am Mindesthebesatz. Bei EUR 500.000 Gewinn sind das rund EUR 50.000 pro Jahr. Hinweis: Der Mindesthebesatz steigt ab 2027 auf 280 %.
Eine Komplikation: Die Gewerbesteuer rechnet bestimmte Aufwendungen wieder hinzu (Hinzurechnungen, § 8 GewStG). Zahlt deine GmbH Zinsen auf Darlehen, Lizenzgebühren oder Mieten, werden 25 % dieser Beträge nach einem Freibetrag von EUR 200.000 dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Das betrifft vor allem Unternehmen mit nennenswerter Fremdfinanzierung.
Die Senkung ab 2028
Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt und erreicht 2032 zehn Prozent. Rechtsgrundlage ist das Steuerliche Investitionssofortprogramm (BGBl. I 2025 Nr. 161):
| Jahr | KSt | KSt + SolZ | Gesamt (bei 400 %) |
|---|---|---|---|
| 2027 | 15,0 % | 15,83 % | 29,8 % |
| 2028 | 14,0 % | 14,77 % | 28,8 % |
| 2029 | 13,0 % | 13,72 % | 27,7 % |
| 2030 | 12,0 % | 12,66 % | 26,7 % |
| 2031 | 11,0 % | 11,61 % | 25,6 % |
| 2032+ | 10,0 % | 10,55 % | 24,6 % |
Das ist relevant für einbehaltene Gewinne. Gewinne, die in der GmbH verbleiben, werden über die nächsten sechs Jahre sinkend besteuert. Wer reinvestiert statt ausschüttet, profitiert vom Abwärtstrend. Für Gründer mit Holdingstruktur sieht es noch besser aus: Dividenden von der operativen GmbH an die Holding sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, zusätzlich zur Steuersatzsenkung.
Was Gründer falsch machen
Vorauszahlungen überraschen. Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, fällig am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Im ersten Jahr basieren sie auf den geschätzten Gewinnen aus dem steuerlichen Erfassungsbogen. Waren die Schätzungen konservativ und das Geschäft wächst schnell, fällt die Nachzahlung hoch aus. Ich empfehle, die Gewinnschätzung quartalsweise zu überprüfen und bei Abweichung eine Anpassung der Vorauszahlungen zu beantragen.
Gewerbesteuer ist nicht absetzbar. Seit 2008 kann die GewSt nicht als Betriebsausgabe für ihre eigene Berechnung abgezogen werden. Die Effektivsätze in den Tabellen oben berücksichtigen das bereits.
Standortoptimierung hat Grenzen. Die GmbH an einem Ort mit niedrigem Hebesatz anzumelden, während das Team in Berlin arbeitet, senkt die GewSt nicht. Die Betriebsstätte, an der die Geschäftstätigkeit tatsächlich stattfindet, bestimmt den Hebesatz, nicht die Registeradresse allein. Wer das Geschäft tatsächlich von einer günstigeren Gemeinde aus betreibt, spart legitim. Eine Briefkastenadresse reicht nicht.
Fazit
Eine deutsche GmbH zahlt rund 30 % Steuern auf Gewinne. Der genaue Satz hängt vom Standort ab. Diese Belastung sinkt: Bis 2032 liegt die Gesamtbelastung bei rund 25 %. Die drei Hebel, die Gründer beeinflussen können, sind Standort (Hebesatz), Struktur (Holding für Veräußerungsgewinne) und Zeitpunkt der Ausschüttung (Gewinne einbehalten, solange die Sätze sinken). Alles andere ist gesetzlich festgelegt.
Rechtsquellen
- §§ 23 KStG — Körperschaftsteuersatz
- §§ 11 GewStG — Steuermesszahl der Gewerbesteuer
- §§ 16 GewStG — Mindesthebesatz der Gewerbesteuer
- §§ 4 SolZG — Solidaritätszuschlag
- §§ 8 GewStG — Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen für Zinsen, Mieten, Lizenzen
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH in Deutschland?
- Eine GmbH zahlt 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (zusammen 15,825 %) und Gewerbesteuer je nach Standort. Die Gesamtbelastung liegt bei rund 30 %.
- Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
- Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) × kommunaler Hebesatz. Berlin: 410 %, München: 490 %, Hamburg: 470 %. Der Mindesthebesatz beträgt 200 %.
- Wann sinkt die Körperschaftsteuer?
- Ab dem 1. Januar 2028 sinkt die KSt von 15 % auf 14 %, dann jährlich um einen Prozentpunkt: 13 % (2029), 12 % (2030), 11 % (2031), 10 % ab 2032.
- Gilt der Solidaritätszuschlag noch für GmbH-Gewinne?
- Ja. Während die meisten Privatpersonen keinen SolZ mehr zahlen, gilt er für Kapitalgesellschaften weiterhin in voller Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer.
Siehe auch
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