GmbH-Gründung in Deutschland: Der komplette Leitfaden für Gründer
Der volle Weg zur GmbH: Rechtsformwahl, Holding-Setup, Gründungsablauf, Regeln für ausländische Gründer, Pflichten nach Eintragung, Kosten und häufige Fehler.
Zusammenfassung
Eine komplette GmbH-Gründung dauert drei bis sechs Wochen und kostet zwischen EUR 660 und EUR 5.000 an Setup-Gebühren, plus EUR 25.000 Stammkapital nach § 5 GmbHG. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist ab EUR 1 nach § 5a GmbHG möglich. Die wichtigste Entscheidung ist eine persönliche Holding vor der Wertsteigerung der operativen Gesellschaft: Sie senkt die effektive Steuer beim Anteilsverkauf nach § 8b KStG von rund 26 % auf etwa 1,5 %. Nach der Handelsregistereintragung sind fünf Registrierungen Pflicht: Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO), steuerliche Erfassung über ELSTER (§ 138 AO), Transparenzregister (§ 20 GwG), IHK und Berufsgenossenschaft (§ 192 SGB VII).
Eine GmbH in Deutschland zu gründen ist nicht kompliziert. Es ist sequenziell. Triff die richtigen Entscheidungen vor dem Notartermin, beantrage das Geschäftskonto zuerst statt zuletzt, und erledige die fünf Registrierungen nach Eintragung innerhalb des ersten Monats. Gründer, die den Ablauf als Checkliste behandeln, sind nach sechs Wochen durch. Gründer, die ihn als Papierkram behandeln, reparieren vier Monate lang vermeidbare Fehler.
Dieser Leitfaden ist die komplette Landkarte. Er bündelt alle Artikel und Bytes, die ich zur deutschen Startup-Gründung geschrieben habe, zu einem linearen Weg: von den Entscheidungen vor dem ersten Euro bis zu den Pflichten deines Geschäftsführers im ersten Jahr. Jeder Abschnitt verlinkt auf die Tiefenbehandlung, wo eine existiert.
Der Weg auf einer Seite
Jede deutsche Startup-Gründung folgt denselben fünf Stufen. Wenn eine davon übersprungen wird, bricht die nächste.
- Entscheiden. Rechtsform, Cap Table, Sitz, Geschäftsführer, Holding-Struktur. Meist eine Woche Arbeit.
- Entwurf. Gesellschaftsvertrag (individuell oder Musterprotokoll), Gesellschafterliste, Bestellung des Geschäftsführers. Ein bis zwei Wochen mit Anwalt, ein Tag mit Musterprotokoll.
- Beurkundung und Einzahlung. Notartermin, Einzahlung des Stammkapitals, Handelsregisteranmeldung. Ein bis vier Wochen bis zur Eintragungsbestätigung.
- Registrieren. Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Transparenzregister, IHK, Berufsgenossenschaft. Erster Monat nach Eintragung.
- Betreiben. Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuer, Jahresabschluss, laufende Geschäftsführer-Pflichten. Kontinuierlich.
Die realistische Gesamtdauer liegt bei sechs bis zehn Wochen. Die realistischen Setup-Kosten einer VC-tauglichen Gründung liegen bei EUR 2.500 bis EUR 5.000, zuzüglich der EUR 25.000 Stammkapital, die in der Gesellschaft verbleiben. Ausländische Gründer rechnen zwei bis drei Wochen und EUR 600 bis EUR 2.500 obendrauf.
In den Gründungen, die ich begleite, ist das Verzögerungsmuster konstant. Notar und Handelsregister laufen seit Jahren stabil. Was rutscht, ist das Geschäftskonto für die Stammkapitaleinzahlung und bei Nicht-Ansässigen die vereidigte Übersetzerin. Beides lässt sich lösen, wenn früh beantragt wird. In der Woche vor dem Notartermin lässt sich beides nicht mehr lösen.
Vor der Gründung: die vier Entscheidungen, die alles prägen
Der Notar beurkundet jede Satzung, die du willst. Die Entscheidungen, die du zu diesem Termin mitbringst, fixieren deinen Cap Table, deine Steuerbelastung und deine Investorentauglichkeit für Jahre. Vier davon wiegen überproportional schwer.
1. Bist du überhaupt bereit zu gründen? Ein Einzelunternehmen mit einfacher Gewerbeanmeldung ist kostenlos und legal. Pre-Revenue, pre-Team, pre-Customer brauchst du keine GmbH. Gründe, wenn du einstellst, externes Kapital aufnimmst, materielle Haftungsrisiken übernimmst oder einen Vertrag unterschreibst, den dein Kunde nicht mit einer Privatperson schließt. Zu frühe Gründung fixiert Buchhaltungskosten von mindestens EUR 1.500 bis EUR 3.000 pro Jahr ohne Gegennutzen.
2. GmbH, UG oder etwas anderes? Der detaillierte Vergleich behandelt das. Kurz: GmbH bei institutionellem Kapital oder Mitgründern. UG für Solo-Gründer, die eine Idee testen. Einzelunternehmen, wenn niemand sonst beteiligt ist und kein materielles Haftungsrisiko besteht. Die neue paneuropäische EU Inc. lohnt die Beobachtung für grenzüberschreitende Gründer, ist aber noch nicht in Kraft.
3. Baust du eine Holding? Das ist die Entscheidung mit dem höchsten Hebel, die ein deutscher Gründer trifft. Eine persönliche Holding (meist eine UG), die deine Anteile an der operativen GmbH hält, senkt die effektive Steuer auf einen späteren Anteilsverkauf nach § 8b KStG von rund 26 % auf rund 1,5 %. Die Struktur muss stehen, bevor die operative Gesellschaft an Wert gewinnt. Nach einer bewerteten Runde kostet die Umstrukturierung Steuer auf den stillen Gewinn. Siehe die Vertiefung zur Holding für die volle Mechanik.
4. Wer bekommt wie viel? Gründer-Equity-Split, Vesting, Leaver-Klauseln. Die Satzung, die du unterschreibst, ist die, die deine Investoren lesen. Nachträgliche Änderungen des Cap Table erfordern nach § 15 Abs. 3 GmbHG notarielle Anteilsübertragungen, jede davon kostet EUR 400 bis EUR 1.500. Entscheide vor dem Notartermin, nicht danach.
Gründer, die Schritt drei überspringen, sehe ich später am härtesten getroffen. Wenn eine Seed-Runde die operative GmbH auf EUR 5 Mio. bepreist hat, liegen die Steuer- und Beraterkosten für die nachträgliche Holding-Einführung typisch zwischen EUR 30.000 und EUR 100.000. Die EUR 500, die du bei der Gründung hättest ausgeben können, sind nicht mehr rekuperabel.
Die Rechtsform wählen
Die meisten Gründer überdenken das. Die Regel ist langweilig: GmbH ist Standard. UG ist Standard nur für Solo-Gründer, die nicht oder nicht sinnvollerweise EUR 25.000 Privatkapital in eine Gesellschaft stecken sollten, die in sechs Monaten pivoten oder schließen könnte. Alles andere an der Gesellschaft (Satzung, Kapitalstruktur, Governance) ist weit folgenreicher als die Rechtsform selbst.
Die eine Falle, die der Erwähnung wert ist: als UG starten mit VC-Plänen. Jeder deutsche VC erwartet eine GmbH vor dem Wire. Die Umwandlung UG zu GmbH erfordert einen Gesellschafterbeschluss, eine notarielle Satzungsänderung, eine Kapitalaufstockung um EUR 12.500 und eine Handelsregisteranmeldung. Kosten: EUR 1.000 bis EUR 2.000 plus zwei bis sechs Wochen. In jeder UG-zu-GmbH-Umwandlung mitten in einer Finanzierungsrunde, die ich begleitet habe, war nicht die Umwandlung das Problem, sondern die Deal-Timeline-Pause. Investoren pausieren selten elegant.
Der GmbH-vs-UG-Vergleich rechnet das in EUR durch. Lies ihn vor dem Notartermin.
Holding ab Tag eins
Die Holding-Struktur ist das Teuerste, das man bei der Gründung falsch machen kann, und das Günstigste, das man richtig machen kann. Wenn du die Holding im selben Notartermin wie die operative Gesellschaft gründen lässt, kostet der Aufschlag eine zusätzliche Beurkundung (rund EUR 300 bis EUR 500 für eine Musterprotokoll-UG) und fünfzehn Minuten extra Unterschriftszeit. Es fällt keine Steuer an, weil die operative GmbH noch keinen Wert hat. Du hältst die Anteile in deiner Holding zum Nennwert.
Die volle Behandlung steht im Holding-Artikel. Was bei der Gründung zählt:
- Eigene Holding pro Gründer. Nie eine geteilte Holding über mehrere Gründer. Wenn einer aussteigt, bleibt der Cap Table sauber.
- UG, nicht GmbH, für reine Vermögensholdings. Die steuerliche Behandlung nach § 8b KStG ist identisch. Kapitalanforderung ist EUR 1 statt EUR 25.000.
- Die Holding hält die Anteile direkt ab Tag eins. Nicht: "Ich halte privat und übertrage später in die Holding." Diese Übertragung ist ein steuerpflichtiger Vorgang zum Verkehrswert.
- Cap Table liest sich: Holding-UG (100 % im Eigentum des Gründers) hält X % an der Operating-GmbH. Das ist Standard. Investoren erwarten es. Notare kennen das Template.
Grobe Schätzung des Unterschieds zwischen privatem Anteilsverkauf und Verkauf über die Holding.
Die Ersparnis ist ein Liquiditätsvorschuss für künftige Reinvestitionen, kein kostenloses Mittagessen. Persönliche Einkommensteuer fällt an, wenn du aus der Holding an dich selbst ausschüttest. Aber die Stundung innerhalb der Holding, mit 1,5 % Steuer pro Kapitalereignis, erlaubt dir den Aufbau einer zweiten Firma, eines Immobilienportfolios oder eines Business-Angel-Buchs mit fast null Steuer-Drag.
Der Gründungsablauf: von der ersten Entscheidung bis zum Handelsregister
Der Schritt-für-Schritt-Leitfaden zeigt das im Detail. Die Pillar-Version ist die komprimierte Sequenz, weil die meisten Gründer an denselben sechs Reibungspunkten hängen.
Was der ProcessFlow nicht zeigt: bis zur Handelsregistereintragung bist du in der Vor-GmbH-Phase. Handeln im Namen der Gesellschaft setzt dich nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich aus. Keine Lieferantenverträge unterschreiben, keine Einstellungen, kein Kundengeld nehmen, bis das Register die Eintragung bestätigt. In den Gründungen, die ich sehe, fängt die Vor-GmbH-Haftungsfalle Gründer, die einen Stripe-Vertrag oder Arbeitsvertrag vor der Eintragung unterschrieben haben, weil sie mit dem Verkauf starten wollten. Drei Monate später kommt die Privatrechnung, wenn die Gesellschaft etwas, das in Woche vier unterschrieben wurde, nicht bedienen kann.
Ausländische Gründer: das zweite Regelwerk
Deutschland behandelt EU- und Nicht-EU-Gründer als zwei verschiedene Welten. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige haben nach § 2 FreizügG/EU volle Niederlassungsfreiheit. Nicht-EU-Gründer brauchen einen Aufenthaltstitel, meist nach § 21 AufenthG, bevor sie ein Gewerbe anmelden können.
Der Leitfaden für ausländische Gründer behandelt die Visumspfade, die Notar-Sprachregeln und das Banking für Nicht-Ansässige. Die Pillar-Version: drei Regeln sparen Monate.
- Geschäftskonto vor dem Notar beantragen, und bei zwei Banken parallel. Nicht-Ansässige werden routinemäßig im ersten Versuch abgelehnt. Fintech-Banken (Qonto, Finom, N26 Business) akzeptieren Nicht-Ansässige eher als Sparkasse oder Volksbank.
- Den vereidigten Übersetzer vor dem Notar buchen. Die notarielle Urkunde ist nach § 5 BeurkG deutschsprachig. Wenn ein Gesellschafter Deutsch nicht versteht, verlangt § 16 BeurkG einen Dolmetscher und meist eine schriftliche Übersetzung des Gesellschaftsvertrags. Die knappe Ressource ist die Übersetzerkapazität, nicht der Notartermin.
- Für das § 21 AufenthG-Visum einen echten Businessplan mit mindestens EUR 50.000 gesicherter Finanzierung einreichen. Das gesetzliche Mindestinvestment wurde 2012 abgeschafft, aber in der Praxis werden Anträge darunter ohne starken Innovations- oder regionalen Bedarfsfaktor kaum bewilligt.
Seit August 2022 erlaubt § 16a BeurkG die Videobeurkundung von GmbH-Gründungen weltweit. In Gründungen, die ich begleite, nutzen wir die Fernbeurkundung routinemäßig. Sie löst das Geschäftskonto-Problem nicht, und das ist der eigentliche Engpass bei Nicht-Ansässigen.
Nach der Eintragung: die ersten 30 Tage
Die Handelsregistereintragung ist nicht die Ziellinie. Fünf Registrierungen folgen, die meisten mit harten Fristen. Die Post-Gründung-Checkliste ist die Byte-Länge. Der Pillar-Walkthrough:
Die Transparenzregister-Aktualisierung ist der häufigste Post-Gründung-Fehler, den ich sehe. Gründer schaffen den Notar, feiern die Handelsregisterbestätigung und vergessen die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten für drei Monate. Der Bußgeldbescheid kommt bei rund EUR 1.500 bis EUR 5.000 für den Erstverstoß. Derselbe Fehler wiederholt sich nach jeder bewerteten Runde, weil Cap-Table-Änderungen eine neue Meldepflicht auslösen. Nimm die Aktualisierung in die Closing-Checkliste jeder Finanzierungstransaktion auf.
Die drei Registrierungen, die ohne Umsatz auslösen, sind die, die Gründer am häufigsten übersehen: Transparenzregister, steuerliche Erfassung und Berufsgenossenschaft. Eine Holding-UG ohne operative Tätigkeit braucht alle drei. Dass die Gesellschaft noch keinen Umsatz hat, spielt keine Rolle. Die Pflicht knüpft an die Existenz der Gesellschaft an, nicht an ihren Umsatz.
Das erste Jahr des Geschäftsführers: Haftung ab Tag eins
Die Gründung der GmbH begrenzt die Gesellschafterhaftung. Sie begrenzt nicht deine Haftung als Geschäftsführer. Diese Unterscheidung übersehen Erstgründer am häufigsten. Das Byte Geschäftsführer-Haftungsgrundlagen ist die Kurzfassung; auf Pillar-Ebene dominieren drei Risiken.
Insolvenzantrag (§ 15a InsO). Du hast drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, um Insolvenzantrag zu stellen. Wird die Frist versäumt, haftest du persönlich für jede Zahlung nach Eintritt der Antragspflicht, zuzüglich möglicher strafrechtlicher Folgen. Das ist kein Hintergrundrisiko. Insolvenzverwalter klagen Geschäftsführer auf Massebenachteiligung routinemäßig genau deshalb.
Lohnsteuer und Sozialversicherung. § 266a StGB stellt die vorenthaltenen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung unter Strafe. Finanzamt und Sozialversicherungsträger können ohne gesondertes Urteil auf dein Privatvermögen zugreifen für nicht gezahlte Lohnsteuer und Arbeitgeberbeiträge. Das sind die am schnellsten eskalierenden Gründerhaftungen in der Krise, weil sie das Insolvenzverfahren umgehen.
Sorgfaltspflicht (§ 43 GmbHG). Der Geschäftsführer muss mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns handeln. Eigengeschäfte, Zahlungen an nahestehende Personen in Liquiditätskrisen und Entscheidungen ohne dokumentierte Business-Judgment-Erwägung schaffen persönliche Exposition. Die Fünfjahresfrist nach § 43 Abs. 4 GmbHG läuft ab dem Schadenseintritt, nicht ab dem Ausscheiden des Geschäftsführers.
Was in der Praxis zu tun ist:
- Monatlicher Liquiditäts-Check über die nächsten drei Wochen. Schriftlich. Datiert.
- Eigener Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, nicht nur Bestellung in der Satzung. Regelt Pflichten, Vergütung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Haftungsbegrenzung.
- Formelle Beschlüsse dokumentieren in Gesellschafter- oder Geschäftsführungsprotokollen, insbesondere zu Geschäften mit nahestehenden Personen, wesentlichen Verträgen und Darlehen.
- Rechtsrat einholen, bevor die Drei-Wochen-Frist des § 15a InsO läuft, nicht danach. Sobald die Frist läuft, erhöht jeder Tag Verzug die persönliche Haftung.
Kosten und Timeline: realistische Zahlen
Die Zahlen aus dem Cluster zusammengeführt ergeben folgende realistische Bandbreiten.
| Szenario | Setup-Kosten (ohne Stammkapital) | Stammkapital | Dauer |
|---|---|---|---|
| UG mit Musterprotokoll, solo | EUR 300-500 | EUR 1-2.500 | 3-5 Wochen |
| GmbH mit Musterprotokoll, einfach | EUR 450-700 | EUR 12.500 bei Eintragung (EUR 25.000 gesamt) | 3-6 Wochen |
| GmbH mit individueller Satzung, VC-tauglich | EUR 2.500-5.000 | EUR 12.500 bei Eintragung (EUR 25.000 gesamt) | 4-8 Wochen |
| Operative GmbH + Gründer-Holding-UG, VC-tauglich | EUR 3.000-6.000 | EUR 12.500 + EUR 1 pro Gründer | 4-8 Wochen |
| Ausländischer Gründer, individuelle Satzung, + Holding | EUR 3.500-8.000 | EUR 12.500 + EUR 1 pro Gründer | 6-10 Wochen |
Die Varianz innerhalb jeder Zeile stammt (in der Reihenfolge des Gewichts) aus: Anwaltshonoraren für die Satzungsprüfung (EUR 0 bis EUR 3.000), Handelsregister-Bearbeitungszeit im jeweiligen Bezirk (1 bis 4 Wochen) und Bank-Onboarding (1 bis 6 Wochen). Die Notar- und Registergebühren selbst sind durch Gesetz faktisch fix.
Jährliche laufende Kosten einer einzelnen operativen GmbH nach Eintragung: EUR 2.500 bis EUR 5.000 für Buchhaltung und Steuerberatung, plus Bank, IHK und BG-Beiträge. Eine Holding-UG kostet weitere EUR 1.000 bis EUR 2.000 pro Jahr.
Häufige Gründungsfehler aus der Praxis
Über Mandate hinweg häufen sich Muster. Die zehn teuersten Fehler, sortiert nach Reparaturkosten:
| Fehler | Typische Reparaturkosten |
|---|---|
| Keine Holding bei Gründung, spätere bewertete Runde | EUR 30.000-100.000 Steuer und Beratung |
| Start als UG mit VC-Plänen, Umwandlung mitten in der Runde | EUR 1.000-2.000 plus 2-6 Wochen Deal-Pause |
| Equity-Split in Satzung fixiert ohne Vesting | EUR 3.000-15.000 nachträgliche SHA |
| Transparenzregister nach Finanzierung nicht aktualisiert | EUR 1.500-10.000 Bußgeld |
| Betrieb in Vor-GmbH-Phase vor Eintragung | Persönliche Haftung für vor-eintragungs-Verbindlichkeiten |
| Geschäftskonto nach Notar statt davor beantragt | 2-4 Wochen Verzögerung |
| Nicht-Deutschsprachiger ohne gebuchten Dolmetscher | 1-3 Wochen Verzögerung beim Notar |
| Gewerbeanmeldung ausländischer Gründer vor Aufenthaltstitel | Abgelehnte Anmeldung, Visums-Rework |
| Geschäftsführer ohne monatliche Liquiditätsprüfung | Persönliche § 15a InsO-Haftung in der Krise |
| Sachgründung statt Bargründung bei komplexen Einlagen | EUR 1.500-5.000 Prüfung und Registerrückfragen |
Die oberen drei sind strukturell. Die unteren sieben sind Prozess. In den Gründungen, die ich begleitet habe, treiben die drei strukturellen Fehler den Großteil der vermeidbaren Kosten. Die Prozessfehler verzögern dich; die strukturellen kumulieren über Jahre.
Wann Anwalt, Notar oder Steuerberater?
Alle drei haben ihre Rolle. Gründer, die die Gründung mit nur einem von ihnen stemmen wollen, zahlen typisch zu viel für das, was dieser gut kann, und zu wenig für das, was er übersieht.
Notar. Zwingend nach § 2 GmbHG für die Gründung selbst und nach § 15 Abs. 3 GmbHG für jede Anteilsübertragung. Der Notar beurkundet und prüft die Formvorschriften deines Gesellschaftsvertrags. Er berät dich nicht zur Geschäftsstrategie, zum Cap-Table-Design oder zu Vesting-Klauseln. Notare sind neutral. Nutze den Notar wie einen Escrow-Dienst: genau, unparteiisch, gebührengedeckelt.
Anwalt (Rechtsanwalt). Berät dich. Entwirft die individuelle Satzung, SHA, Founders' Agreement, VSOP-Plan. Modelliert Vesting und Leaver-Klauseln. Prüft das Term Sheet vor der Unterschrift. Wenn du institutionelles Kapital aufnimmst, sollte die individuelle Satzung von einem Anwalt kommen, der Startup-Satzungen wöchentlich sieht, nicht von einem Allgemeinanwalt, der eine pro Jahr sieht. Budget für ein komplettes VC-Track-Formation-Paket: EUR 1.500 bis EUR 3.500.
Steuerberater. Bearbeitet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, laufende Buchhaltung, Lohnabrechnungs-Setup, Jahresabschluss und Körperschaftsteuererklärungen. Der Steuerberater designt nicht deine Holding-Struktur, weil das eine rechtsstrukturelle Entscheidung ist. Aber sobald die Struktur steht, führt der Steuerberater sie operativ. Onboarding-Kosten bei Gründung: EUR 500 bis EUR 1.500. Monatliches Honorar für eine frühphasige GmbH: EUR 200 bis EUR 600.
Fazit
Der Papierkram ist einfach. Die Entscheidungen sind es nicht. Wenn du nur drei Dinge mitnimmst:
- Geschäftskonto zuerst. Das Konto ist der kritische Pfad, nicht der Notar.
- Holding bei Gründung aufsetzen, nicht später. EUR 500 jetzt sparen EUR 30.000 bis EUR 100.000 beim Exit.
- Fünf Registrierungen innerhalb von 30 Tagen abschließen. Transparenzregister und Berufsgenossenschaft sind die, die Gründer am häufigsten vergessen.
Alles andere folgt daraus. Rechtsform wählen, Satzungstyp festlegen, Cap Table aufstellen, Übersetzerin buchen, falls nötig. Eine gut geplante Gründung dauert sechs Wochen und läuft berechenbar. Eine schlecht geplante kann auch in sechs Wochen fertig sein, kostet dich aber Steuer, Cap-Table-Churn und Deal-Pause-Risiko, das du über Jahre abbezahlst.
Weiterführende Artikel
- GmbH vs. UG: Welche Rechtsform für dein Startup?. Die Rechtsformwahl im Detail.
- GmbH-Gründung Schritt für Schritt: Der komplette Leitfaden. Der vollständige Gründungsablauf.
- Unternehmen gründen in Deutschland als Ausländer. Visum, Bank und Notarsprachregeln.
- Warum jeder Gründer eine Holding braucht. Steuermathematik und Timing.
- Fünf Registrierungen nach der GmbH-Gründung. Die Checkliste für die ersten 30 Tage.
- Geschäftsführer-Haftung: Was du als GmbH-Geschäftsführer riskierst. Die drei zentralen Haftungsrisiken.
- Transparenzregister: Nach jeder Finanzierungsrunde aktualisieren. Die Meldung, die jeder Gründer vergisst.
- Unternehmenssteuer: KSt, GewSt, SolZ. Was deine GmbH im ersten Jahr an Steuern zahlt.
- EU Inc.: Was die neue europäische Rechtsform für deutsche Gründer bedeutet. Die paneuropäische Alternative am Horizont.
Rechtsquellen
- §§ 5 GmbHG — GmbH-Mindeststammkapital EUR 25.000
- §§ 5a GmbHG — UG (haftungsbeschränkt): EUR 1 Minimum, 25 % Gewinnrücklage bis EUR 25.000 erreicht sind
- §§ 7 GmbHG — Mindestens EUR 12.500 und 25 % jeder Einlage müssen vor der Handelsregistereintragung zur freien Verfügung des Geschäftsführers stehen
- §§ 8 GmbHG — Für die Handelsregisteranmeldung erforderliche Unterlagen (Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Einzahlungsnachweis, Geschäftsführer-Versicherungen)
- §§ 11 GmbHG — Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung der Handelnden vor Handelsregistereintragung (Vor-GmbH)
- §§ 2 GmbHG — Notarielle Form zwingend; Musterprotokoll zulässig bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer
- §§ 15 GmbHG — Anteilsübertragungen nur mit notarieller Beurkundung wirksam
- §§ 16a BeurkG — Videobeurkundung von GmbH-Gründungen seit August 2022 zulässig
- §§ 5 BeurkG — Notarielle Urkunden in deutscher Sprache; fremde Sprache nur bei hinreichender Sprachkenntnis des Notars
- §§ 16 BeurkG — Dolmetscher und schriftliche Übersetzung für Beteiligte, die Deutsch nicht verstehen
- §§ 43 GmbHG — Sorgfaltspflichten und persönliche Haftung des Geschäftsführers
- §§ 15a InsO — Dreiwöchige Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers
- §§ 266a StGB — Strafrechtliche Haftung für vorenthaltene Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge
- §§ 14 GewO — Gewerbeanmeldung bei Beginn der gewerblichen Tätigkeit
- §§ 138 AO — Steuerliche Anzeigepflicht innerhalb eines Monats über ELSTER
- §§ 20 GwG — Transparenzregister-Meldung wirtschaftlich Berechtigter mit mehr als 25 %
- §§ 56 GwG — Bußgelder bei Transparenzregister-Verstößen bis EUR 150.000 (schwere Fälle bis EUR 1.000.000)
- §§ 192 SGB VII — Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Aufnahme des Unternehmens
- §§ 209 SGB VII — Bußgelder bis EUR 2.500 bei fehlender Meldung an die Berufsgenossenschaft
- §§ 21 AufenthG — Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit für Drittstaatsangehörige
- §§ 2 FreizügG/EU — Niederlassungsfreiheit für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige
- §§ 17 BMG — Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- §§ 10 GwG — KYC-Pflichten der Banken zur Identifizierung des Vertragspartners und der wirtschaftlich Berechtigten
- §§ 8b KStG — 95 %ige Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften
- §§ 264 HGB — Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten (sechs bei kleinen Kapitalgesellschaften)
- §§ 325 HGB — Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister
- §§ 335 HGB — Ordnungsgeld ab EUR 2.500 bei versäumter Offenlegung
Häufige Fragen
- Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH?
- EUR 25.000 nach § 5 GmbHG, wovon mindestens EUR 12.500 nach § 7 Abs. 2 GmbHG vor der Handelsregistereintragung eingezahlt werden müssen. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 5a GmbHG ab EUR 1 möglich, muss aber 25 % des Jahresüberschusses zurücklegen, bis die Rücklagen EUR 25.000 erreichen.
- Wie lange dauert eine GmbH-Gründung vom Start bis zum operativen Betrieb?
- Drei bis sechs Wochen vom Notartermin bis zur Handelsregistereintragung, plus weitere zwei bis vier Wochen für die fünf Registrierungen und die Kontoeröffnung. Realistisch insgesamt: sechs bis zehn Wochen von der Entscheidung bis zur vollen Betriebsbereitschaft.
- Muss ich für eine GmbH-Gründung in Deutschland sein?
- Nein. Seit August 2022 erlaubt § 16a BeurkG die Videobeurkundung von GmbH-Gründungen weltweit. Die GmbH selbst braucht einen deutschen Sitz und eine inländische Geschäftsadresse. Gesellschafter und Geschäftsführer dürfen im Ausland leben.
- Soll ich vor der operativen GmbH eine Holding gründen?
- Ja, wenn ein Anteilsverkauf oder eine Gewinnausschüttung in Zukunft realistisch ist. Nach § 8b KStG sind 95 % der Veräußerungsgewinne und Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften steuerfrei, die effektive Steuer sinkt von rund 26 % auf etwa 1,5 %. Die Struktur muss stehen, bevor die operative Gesellschaft an Wert gewinnt.
- Was geht bei deutschen Startup-Gründungen am häufigsten schief?
- Drei Dinge. Erstens: Notartermin vor Bankantrag, was Wochen kostet. Zweitens: operative GmbH ohne Holding, was 24 Prozentpunkte Steuer beim Exit lockt. Drittens: Transparenzregister-Meldung nach Handelsregistereintragung vergessen, was nach § 56 GwG Bußgelder bis EUR 150.000 auslöst.
Siehe auch
- EU Inc.: Was die neue europäische Rechtsform für deutsche Gründer bedeutet
- Geschäftsführerhaftung: Dein persönliches Risiko in der GmbH
- GmbH gründen in Deutschland: Der vollständige Leitfaden
- GmbH vs. UG: Welche Rechtsform für dein Startup?
- Fünf Anmeldungen nach der GmbH-Gründung
- Transparenzregister: Nach jeder Finanzierungsrunde aktualisieren
- Unternehmen gründen in Deutschland als Ausländer: Der vollständige Leitfaden
- Unternehmenssteuer in Deutschland: KSt, GewSt und SolZ für Gründer
- Warum jeder Gründer eine Holding braucht
Weiterlesen
- GmbH vs. UG: Welche Rechtsform für dein Startup?Ein praktischer Vergleich von GmbH und UG für Gründer in Deutschland: Kapitalanforderungen, Investorenerwartungen und wann welche Form passt.
- GmbH gründen in Deutschland: Der vollständige LeitfadenSchritt für Schritt zur GmbH: Entscheidungen vor dem Notartermin, der Gründungsablauf, Pflichtanmeldungen nach der Eintragung, Zeitplan und Gesamtkosten.
- Unternehmen gründen in Deutschland als Ausländer: Der vollständige LeitfadenVisum, Bankkonto, Notar-Sprache, Anmeldungen. Der Praxis-Leitfaden für Gründer ohne deutschen Pass, EU wie Drittstaat, mit Zeit- und Kostenrahmen.
- Warum jeder Gründer eine Holding brauchtEine Holding-UG senkt die effektive Steuer auf Anteilsverkäufe von 26 % auf 1,5 %. Aber der Zeitpunkt entscheidet, ob sich das Ganze lohnt.
- Fünf Anmeldungen nach der GmbH-GründungNach der Handelsregistereintragung folgen fünf Pflichtanmeldungen innerhalb von Tagen bis Wochen. Wer sie verpasst, zahlt Bußgeld noch vor der ersten Rechnung.
- Geschäftsführerhaftung: Dein persönliches Risiko in der GmbHAls GmbH-Geschäftsführer haftest du persönlich für Steuerrückstände, Sozialversicherung und verspätete Insolvenzanträge. Das solltest du wissen.
- Transparenzregister: Nach jeder Finanzierungsrunde aktualisierenDeutsche Unternehmen müssen das Transparenzregister nach jeder Änderung der wirtschaftlich Berechtigten aktualisieren. Bußgelder bis EUR 150.000.
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