EU Inc.: Was die neue europäische Rechtsform für deutsche Gründer bedeutet
Die EU-Kommission hat im März 2026 eine paneuropäische Gesellschaftsform vorgeschlagen. Kein Mindestkapital, digitale Gründung in 48 Stunden, max. EUR 100.
Am 18. März 2026 hat die EU-Kommission ihren formalen Verordnungs-Entwurf für eine neue europäische Gesellschaftsform veröffentlicht: die EU Inc. Falls verabschiedet, wäre es die erste paneuropäische Unternehmensform, die jedem Gründer in jedem Mitgliedstaat offensteht, ohne Mindestkapital.
Das ist noch kein Gesetz. Aber der Vorschlag ist konkret, der Zeitplan ambitioniert, und Gründer sollten verstehen, was kommt.
Was ist die EU Inc.?
Die EU Inc. ist als „28. Regime" vorgeschlagen. Sie ersetzt weder die GmbH noch die UG oder eine andere nationale Rechtsform. Sie steht als zusätzliche Option daneben, geregelt direkt durch eine EU-Verordnung.
Stell dir das als Europas Antwort auf die Delaware C-Corp vor. Eine einzige Rechtsform, anerkannt in allen 27 Mitgliedstaaten, mit einheitlichen Regeln für Gründung, Governance und Anteile.
Die Societas Europaea (SE) existiert bereits als europäische Rechtsform, erfordert aber EUR 120.000 Mindestkapital und einen komplexen grenzüberschreitenden Gründungsprozess. Die SE wurde für Großkonzerne konzipiert. Die EU Inc. ist für Gründer gedacht.
Der Vergleich
| EU Inc. (Entwurf) | GmbH | UG | SE | |
|---|---|---|---|---|
| Mindestkapital | Keins | EUR 25.000 | EUR 1 | EUR 120.000 |
| Gründungskosten | Max. EUR 100 | EUR 800–1.500 | EUR 300–600 | EUR 5.000+ |
| Gründungsdauer | 48 Stunden (digital) | 2–6 Wochen | 2–6 Wochen | Monate |
| Notarbeurkundung | Nicht erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| Anteilsklassen | Mehrere (Vorzugs-, Mehrstimmrechte) | Einheitsklasse Standard | Einheitsklasse Standard | Mehrere |
| Grenzüberschreitende Anerkennung | Automatisch (alle 27 Staaten) | Nur Deutschland | Nur Deutschland | Alle EU-Staaten |
| Börsenfähig | Ja | Nein (AG nötig) | Nein | Ja |
Fünf Punkte, die zählen
Digitale Gründung in 48 Stunden. Der gesamte Prozess läuft über ein zentrales EU-Register mit standardisierten Dokumenten und elektronischen Signaturen. Kein Notartermin, kein wochenlanges Warten auf das Handelsregister. Maximale Kosten: EUR 100.
Kein Mindestkapital. Anders als bei der GmbH mit ihren EUR 25.000 nach § 5 GmbHG hat die EU Inc. kein vorgeschriebenes Stammkapital. Anteile können ohne festen Nennwert ausgegeben werden. Das ist näher an US- oder UK-Strukturen als alles, was in Deutschland derzeit verfügbar ist.
Flexible Anteilsklassen. Vorzugsanteile, Mehrstimmrechte, Wandlungs- und Optionsrechte sind im Rahmenwerk angelegt. Im deutschen GmbH-Recht sind nicht-standardmäßige Anteilsstrukturen möglich, aber umständlich. Bei der EU Inc. sind sie Standard.
EU-ESOP für Mitarbeiterbeteiligung. Der Vorschlag enthält ein standardisiertes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das grenzüberschreitend funktioniert. Anteile sollen erst beim tatsächlichen Verkauf besteuert werden, nicht bei Zuteilung oder Vesting. Falls so umgesetzt, löst das die Dry-Income-Problematik, die deutsche Mitarbeiterbeteiligungen belastet. Über den aktuellen Workaround mit VSOPs habe ich bereits geschrieben.
Grenzüberschreitende Anerkennung ohne Neueintragung. Eine in Deutschland gegründete EU Inc. wird automatisch in Frankreich, den Niederlanden oder jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt. Keine Zweigniederlassungsregistrierung, keine lokalen Rechtsgutachten, keine parallele Compliance.
Was national bleibt
Die EU Inc. ändert die gesellschaftsrechtliche Hülle. Sie ändert nicht die Steuerrechnung.
Steuersätze, Umsatzsteuerpflichten, Arbeitgeberbeiträge und Arbeitsrecht bleiben beim Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen operiert. Eine in Deutschland ansässige EU Inc. zahlt weiterhin Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht. Grenzüberschreitende B2B-Verkäufe folgen unabhängig von der Rechtsform weiterhin den Reverse-Charge-Regeln der EU-Umsatzsteuer.
Das ist wichtig: Die EU Inc. schafft keine Steuerarbitrage zwischen Mitgliedstaaten. Sie schafft strukturelle Einfachheit. Die steuerlichen Vorteile einer Holdingstruktur gelten für eine deutsche EU Inc. genauso wie für eine GmbH. EU-weite Regulierung wie der AI Act gilt ebenfalls unabhängig von der Rechtsform.
Was du jetzt tun solltest
Warte nicht auf die EU Inc. für deine Gründung.
Wenn du heute ein Startup gründest, bleibt die GmbH oder UG die richtige Wahl. Die EU Inc. ist ein Vorschlag, kein Gesetz. Gesetzgebungszeitpläne in Brüssel verzögern sich regelmäßig. Selbst im besten Fall wird die Form nicht vor 2027 verfügbar sein.
Was du jetzt tun kannst:
- Holdingstruktur heute aufsetzen. Die Steuervorteile einer deutschen Holding sind unabhängig von der EU Inc. und müssen stehen, bevor deine operative Gesellschaft an Wert gewinnt.
- Gesetzgebung beobachten. Kommission und Rat streben eine politische Einigung bis Ende 2026 an. Falls erreicht, könnte die EU Inc. ab 2027 zur Gründung bereitstehen.
- Flexibilität einplanen. Wenn du ein Unternehmen mit grenzüberschreitenden Ambitionen baust, könnte die EU Inc. langfristig das bessere Vehikel sein als eine GmbH. Gestalte deine Gesellschaftervereinbarungen mit einer möglichen Umwandlung im Hinterkopf.
Offene Fragen
Der Vorschlag ist ambitioniert. Einige Details sind ungeklärt:
- Registerstruktur. Der aktuelle Entwurf setzt auf vernetzte nationale Register statt auf ein einheitliches EU-Register. Der Deutsche Startup-Verband hat das als unzureichend kritisiert.
- Notarwiderstand. Deutsche Notarkammern und Anwaltskammern haben Bedenken gegen den Wegfall der Beurkundungspflicht geäußert. Das könnte zu Kompromissen in den Ratsverhandlungen führen.
- Insolvenzregeln. Der Vorschlag enthält startup-spezifische Insolvenzerleichterungen, aber das Zusammenspiel mit nationalem Insolvenzrecht ist noch unklar.
Fazit
Die EU Inc. ist die bedeutendste europäische gesellschaftsrechtliche Reform seit der SE-Verordnung von 2001. Falls wie vorgeschlagen verabschiedet, würde sie Europa bei Gründungsgeschwindigkeit, Kosten und Investorenfreundlichkeit tatsächlich wettbewerbsfähig mit den USA machen.
Sie hilft dir nicht heute. Aber wenn du ein Unternehmen baust, das über europäische Grenzen hinweg operieren soll, lohnt es sich, die Entwicklung genau zu verfolgen. Der Gesetzgebungsvorschlag ist real, der politische Wille ist da, und der Zeitplan liegt bei Monaten, nicht Jahren.
Rechtsquellen
- §EU Inc. Verordnungs-Entwurf (COM 2026) — Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für 28. Regime, veröffentlicht 18. März 2026
- §§ 5 GmbHG — GmbH Mindeststammkapital EUR 25.000 (Vergleichsreferenz)
- §§ 5a GmbHG — UG-Gründungsregeln (Vergleichsreferenz)
- §Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 — Societas Europaea Mindestkapital EUR 120.000 (Vergleichsreferenz)
Siehe auch
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