Unternehmen gründen in Deutschland als Ausländer: Der vollständige Leitfaden
Visum, Bankkonto, Notar-Sprache, Anmeldungen. Der Praxis-Leitfaden für Gründer ohne deutschen Pass, EU wie Drittstaat, mit Zeit- und Kostenrahmen.
Zusammenfassung
EU-Bürger können in Deutschland ohne Aufenthaltstitel gründen (§ 2 FreizügG/EU). Drittstaatsangehörige brauchen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG mit wirtschaftlichem Interesse, positiven wirtschaftlichen Auswirkungen und gesicherter Finanzierung. Die notarielle Beurkundung erfolgt nach § 5 BeurkG auf Deutsch; ohne Deutschkenntnisse sind ein vereidigter Dolmetscher und regelmäßig eine schriftliche Übersetzung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt muss nach § 17 BMG binnen zwei Wochen erfolgen. Bei nicht in Deutschland ansässigen Gründern ist das Geschäftskonto der häufigste Zeit-Engpass.
Die erste Entscheidung ist nicht, welche Rechtsform du wählst. Es ist, welches Regelwerk überhaupt für dich gilt. Deutschland behandelt EU-Gründer und Drittstaatsgründer wie zwei verschiedene Welten. EU-Bürger haben volle Niederlassungsfreiheit und brauchen fast keine Vorab-Genehmigungen. Drittstaatsangehörige brauchen erst einen Aufenthaltstitel, bevor sie ein Gewerbe anmelden, bei den meisten Banken ein Konto eröffnen oder einen Mietvertrag unterschreiben können. Kläre als Erstes, auf welcher Seite du stehst.
Dieser Leitfaden deckt ab, was der Standard-Gründungsleitfaden für die GmbH nicht behandelt: das Visum, das Bankkonto, die Sprachbarriere beim Notar und die Anmeldungen, die ohne deutschen Nachnamen spürbar zäher laufen.
EU, EWR, Schweiz: du bist rechtlich schon drin
Wenn du einen Pass aus einem EU-Mitgliedstaat, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz hältst, gewährt dir § 2 FreizügG/EU volle Niederlassungsfreiheit. Du kannst eine GmbH gründen, als Freelancer arbeiten, ein Gewerbe anmelden und ein Bankkonto eröffnen, rechtlich auf gleicher Basis wie ein deutscher Staatsangehöriger. Kein Aufenthaltstitel, keine Arbeitserlaubnis, keine Gewerbegenehmigung.
Was du trotzdem brauchst, in dieser Reihenfolge:
- Anmeldung beim Bürgeramt. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug nach § 17 BMG. Die Meldebescheinigung ist das Schlüsseldokument. Ohne sie gibt es keine Steuer-ID, bei den meisten Banken kein Konto und keinen langfristigen Mietvertrag.
- Steueridentifikationsnummer. Wird nach der Anmeldung automatisch per Post zugestellt.
- Krankenversicherung. Pflicht nach § 193 VVG. Die europäische EHIC-Karte ersetzt keine Krankenversicherung für einen dauerhaften Wohnsitz.
Wenn du gar nicht nach Deutschland ziehst, kannst du die Anmeldung überspringen und remote gründen. Dazu gleich mehr.
Drittstaatsangehörige: der Weg über § 21 AufenthG
Wenn dein Pass weder aus der EU/EWR noch aus der Schweiz stammt und du in Deutschland aktiv unternehmerisch tätig werden willst, brauchst du einen Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit zulässt. Drei realistische Wege:
Weg 1: § 21 Abs. 1 AufenthG, Aufenthaltserlaubnis zur Selbständigkeit. Drei Voraussetzungen: wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis, positive wirtschaftliche Auswirkungen, gesicherte Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusage. Die Ausländerbehörde holt eine Stellungnahme der örtlichen IHK zum Businessplan ein. Eine gesetzliche Mindestinvestition gibt es seit 2012 nicht mehr, in der Praxis werden Anträge unter EUR 50.000 gesicherter Finanzierung ohne starkes Innovations- oder Regional-Argument aber kaum bewilligt. Erste Befristung bis drei Jahre. Nach drei Jahren erfolgreicher Tätigkeit ist eine Niederlassungserlaubnis möglich.
Weg 2: § 21 Abs. 2a AufenthG, Hochschulabsolventen und Forschende. Gründer, die einen Abschluss an einer anerkannten deutschen Hochschule erworben haben, oder Inhaber eines Aufenthaltstitels als Forscher, Wissenschaftler oder EU-Blaue-Karte-Inhaber erhalten erleichterte Bedingungen. Die selbständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit der erworbenen Qualifikation aufweisen. Der leichteste Weg, sofern er passt.
Weg 3: § 21 Abs. 5 AufenthG, Freiberufler. Für freie Berufe nach § 18 EStG: Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure, Designer, Journalisten, beratende Berufe. Modifizierte Anforderungen ohne die volle wirtschaftliche Prüfung.
Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO ist erst möglich, wenn du einen Aufenthaltstitel hältst, der die Tätigkeit zulässt. Der Antrag aus dem Ausland über die zuständige Auslandsvertretung dauert zwei bis sechs Monate. Der Antrag in Deutschland aus einem bestehenden legalen Aufenthalt heraus läuft schneller.
Wer über 45 ist, muss nach § 21 AufenthG zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Das gehört in den Antrag.
Remote gründen, im Ausland wohnen
Du musst nicht in Deutschland leben, um eine deutsche GmbH zu besitzen oder als Geschäftsführer zu führen. Die GmbH selbst braucht einen Satzungssitz und eine ladungsfähige Geschäftsanschrift im Inland. Gesellschafter und Geschäftsführer dürfen überall wohnen.
Seit August 2022 erlaubt § 16a BeurkG die Online-Beurkundung von GmbH-Gründungen per Video für Gründer aus aller Welt. Die Identifizierung erfolgt mit Reisepass über das Video-System der Bundesnotarkammer, die Unterschrift läuft digital, und der Notar reicht die Handelsregister-Anmeldung am selben Tag ein. In Mandaten, die ich betreue, haben alle Gesellschafter in verschiedenen Ländern gesessen, niemand musste nach Deutschland fliegen.
Die Fern-Gründung löst das Bankkonto-Problem nicht. § 7 Abs. 2 GmbHG verlangt nur, dass das Stammkapital zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht, aber in der Praxis erwarten Notar und Registergericht den Einzahlungsnachweis auf einem Geschäftskonto. Die Banken wenden ihre KYC-Regeln an, egal ob du in Frankfurt oder Singapur sitzt.
Das Bankkonto ist der Engpass
Bei Gründungen für nicht-ansässige Gründer, die ich betreue, ist das Bankkonto der häufigste Engpass. Der Notartermin dauert einen Tag. Das Handelsregister trägt in zwei bis vier Wochen ein. Das Konto dauert drei bis sechs Wochen und wird im ersten Anlauf regelmäßig abgelehnt.
Nach § 10 GwG muss die Bank vor Begründung der Geschäftsbeziehung den Vertragspartner und jeden wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Für eine GmbH in Gründung mit nicht-ansässigen Gesellschaftern heißt das in der Praxis:
- Beglaubigte Passkopien jedes Gesellschafters mit Anteil über 25 Prozent
- Adressnachweis (Strom-, Mietvertrag) aus dem Herkunftsland
- Businessplan und Herkunftsnachweis für das Kapital
- Notariell bestätigter Satzungsentwurf
Identifizierungsoptionen für Nicht-Ansässige: POSTIDENT in einer deutschen Postfiliale, VideoIdent über den Dienstleister der Bank (funktioniert weltweit, einzelne Länder sind gesperrt) oder eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Passkopie aus dem Heimatland.
Schufa wird für ein Basis-Geschäftskonto ohne Dispo üblicherweise nicht abgefragt. Der eigentliche Widerstand liegt in der KYC-Prüfung, nicht in der Bonität.
Vorgehen: bei zwei Banken parallel bewerben. Klassische Hausbanken (Sparkasse, Volksbank) lehnen nicht-ansässige Gründer häufig direkt ab. Fintech-Banken (Qonto, Finom, Penta, Revolut Business) und N26 Business sind offener. Holvi und einige Privatbanken übernehmen auch komplexe Nicht-Ansässigen-GmbHs, dann gegen Aufpreis.
Der Notar spricht Deutsch
Nach § 5 Abs. 1 BeurkG werden notarielle Urkunden in deutscher Sprache errichtet. Eine andere Sprache ist nur zulässig, wenn der Notar ihrer hinreichend kundig ist, und das liegt in seinem Ermessen.
Versteht ein Gesellschafter kein Deutsch, verlangt § 16 BeurkG zwei Dinge:
- Einen vereidigten Dolmetscher beim Notartermin. Entweder bereits allgemein vereidigt nach § 189 GVG oder ad hoc vom Notar vereidigt. Kosten: EUR 300-700 je Termin in einer deutschen Großstadt.
- Eine schriftliche Übersetzung des Gesellschaftsvertrags. Nicht automatisch, aber der Notar muss auf den Anspruch hinweisen, und die meisten Notare bestehen darauf, dass die Übersetzung vor dem Termin vorliegt. Kosten für einen beeidigten Übersetzer: EUR 200-800 je nach Länge.
In Gründungen für nicht-deutschsprachige Mandanten ist der häufigste Zeitverlust der Übersetzer. Die Gründer buchen den Notartermin und suchen dann mit zwei Wochen Vorlauf panisch einen beeidigten Übersetzer mit Kapazität. Buche den Übersetzer zuerst. Wer funktional, aber nicht flüssig Deutsch spricht, sollte trotzdem einen Dolmetscher einplanen. Ein Gründer, der meint, er habe alles verstanden, und später eine Klausel bestreitet, erzeugt ein weit größeres Problem als die EUR 500, die der Dolmetscher gekostet hätte.
Nach der Eintragung, Variante Ausland
Alle Schritte aus dem Standard-Gründungsleitfaden gelten. Drei sind für Ausländer merklich zäher:
Zeit- und Kostenrahmen
| Posten | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| § 21 AufenthG Visum (aus dem Ausland) | EUR 75-100 | 2-6 Monate |
| Vereidigter Dolmetscher (Notartermin) | EUR 300-700 | Am Notartag |
| Beeidigte Übersetzung der Satzung | EUR 200-800 | Vor dem Notar |
| Beglaubigte Ausweise / Apostille je Gesellschafter | EUR 50-200 | Vor der Gründung |
| Online-Beurkundung (§ 16a BeurkG) | wie physisch | 1-2 Stunden |
| Geschäftskonto (nicht-ansässig) | EUR 0-50/Monat | 3-6 Wochen |
| Ausländer-spezifischer Aufschlag | EUR 600-2.500 | +2-3 Wochen |
Auf die EUR 660-1.065 einer individuellen Satzung aus dem Standard-GmbH-Leitfaden kommen bei Nicht-Ansässigen oder Nicht-Deutschsprachigen noch einmal EUR 600-2.500 und zwei bis drei Wochen zusätzlich drauf.
Bottom Line
Zwei Pässe, zwei Wege. Mit EU-, EWR- oder Schweizer Pass hast du rechtlich dieselben Möglichkeiten wie ein deutscher Gründer. In der Praxis brauchst du trotzdem Anmeldung, Krankenversicherung und ein Bankkonto, das dich annimmt. Mit Drittstaatspass steht vor allem anderen die Frage des Aufenthaltstitels, weil jeder weitere Schritt davon abhängt.
Drei Regeln sparen Monate: Bewirb dich bei der Bank, bevor du den Notar buchst. Buche den beeidigten Übersetzer, bevor du den Notartermin setzt. Stelle den § 21-Antrag mit echtem Businessplan und mindestens EUR 50.000 gesicherter Finanzierung, nicht mit einer Vorlage aus dem Netz. Der Rest ist Papier.
Rechtsquellen
- §§ 21 AufenthG — Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit: wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis, positive wirtschaftliche Auswirkungen, gesicherte Finanzierung. Erstbefristung bis 3 Jahre; Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren erfolgreicher Tätigkeit möglich. Über 45: Nachweis angemessener Altersversorgung.
- §§ 21 Abs. 2a AufenthG — Erleichterte Anforderungen für Absolventen deutscher Hochschulen und Forschende (§§ 18b, 18d, 19c Abs. 1 AufenthG, Blaue Karte EU) bei Zusammenhang der selbständigen Tätigkeit mit der erworbenen Qualifikation.
- §§ 21 Abs. 5 AufenthG — Freiberufler-Ausnahme: modifizierte Anforderungen ohne vollen Prüfungsmaßstab des Absatz 1.
- §§ 21 Abs. 6 AufenthG — Nebenbestimmung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit zusätzlich zu einer Aufenthaltserlaubnis, die zu einem anderen Zweck erteilt wurde (Beibehaltung des ursprünglichen Aufenthaltszwecks).
- §§ 7 Abs. 2 GmbHG — Mindestens die Hälfte des Mindestkapitals (EUR 12.500) sowie 25% auf jeden Anteil müssen vor der Handelsregister-Anmeldung zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.
- §§ 2 FreizügG/EU — Freizügigkeit für Unionsbürger einschließlich selbständiger Erwerbstätigkeit. Kein Aufenthaltstitel, keine Arbeitserlaubnis, keine Gewerbeerlaubnis erforderlich. Familienangehörige miterfasst.
- §§ 17 BMG — Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung.
- §§ 5 BeurkG — Notarielle Urkunden werden in deutscher Sprache errichtet. Fremdsprachige Errichtung nur, wenn der Notar der Sprache hinreichend kundig ist.
- §§ 16 BeurkG — Bei Beteiligten ohne ausreichende Deutschkenntnisse Feststellung im Protokoll. Anspruch auf schriftliche Übersetzung. Dolmetscher wird beigezogen; falls nicht allgemein vereidigt (§ 189 GVG), durch den Notar vereidigt.
- §§ 14 GewO — Gewerbeanmeldung bei Aufnahme der Tätigkeit. Drittstaatsangehörige müssen einen Aufenthaltstitel vorlegen, der die beabsichtigte Tätigkeit zulässt.
- §§ 138 AO — Steuerliche Anzeigepflicht binnen eines Monats. Elektronische Übermittlung via ELSTER für Kapitalgesellschaften seit 2021, für ausländische Rechtsformen seit 2022 verpflichtend.
- §§ 10 GwG — Allgemeine Sorgfaltspflichten für Verpflichtete, insbesondere Banken: Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigten vor Begründung der Geschäftsbeziehung.
Häufige Fragen
- Kann ich ohne deutschen Pass ein Unternehmen in Deutschland gründen?
- Ja. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige haben volle Niederlassungsfreiheit nach § 2 FreizügG/EU. Drittstaatsangehörige brauchen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG oder einen Titel zu anderem Zweck mit zusätzlicher Gestattung der Selbständigkeit nach § 21 Abs. 6 AufenthG (etwa Blaue Karte EU plus Nebenbestimmung). Die Gründung aus dem Ausland ohne Umzug ist ebenfalls möglich.
- Muss ich Deutsch sprechen, um eine GmbH zu gründen?
- Nein, aber die notarielle Beurkundung erfolgt nach § 5 BeurkG auf Deutsch. Wer kein Deutsch versteht, braucht nach § 16 BeurkG einen vereidigten Dolmetscher und hat Anspruch auf eine schriftliche Übersetzung. Die meisten Notare bestehen auf einer vorab vorliegenden Übersetzung. Kosten: EUR 500-1.500 für Dolmetscher und Übersetzung zusammen.
- Muss ich in Deutschland wohnen, um eine GmbH zu besitzen?
- Nein. Die GmbH braucht einen inländischen Satzungssitz und eine ladungsfähige Geschäftsanschrift, aber Gesellschafter und Geschäftsführer dürfen im Ausland leben. Seit 2022 erlaubt § 16a BeurkG die Online-Beurkundung per Video, ohne dass die Gründer nach Deutschland reisen müssen.
- Was ist der schwierigste Schritt für ausländische Gründer?
- Das Geschäftskonto. Deutsche Banken wenden strenge KYC-Prüfungen nach GwG an. Nicht-Ansässige ohne Schufa-Historie, ohne deutsche Steuernummer und manchmal ohne inländischen Geschäftsführer werden von klassischen Banken regelmäßig abgelehnt. Plane drei bis sechs Wochen und bewirb dich parallel bei zwei Banken.
- Gibt es eine Mindestinvestition für das § 21 AufenthG Visum?
- Nein, nicht gesetzlich. Die festen Schwellen (EUR 250.000 und fünf Arbeitsplätze) wurden 2012 gestrichen. Die Ausländerbehörde beurteilt wirtschaftliches Interesse, Businessplan, Finanzierung und Unternehmererfahrung im Gesamtkontext. Anträge mit unter EUR 50.000 gesicherter Finanzierung und ohne starkes Innovations- oder Regional-Argument werden in der Praxis selten bewilligt.
Siehe auch
Weiterlesen
- 8 minGmbH gründen in Deutschland: Der vollständige LeitfadenSchritt für Schritt zur GmbH: Entscheidungen vor dem Notartermin, der Gründungsablauf, Pflichtanmeldungen nach der Eintragung, Zeitplan und Gesamtkosten.
- 5 minGmbH vs. UG: Welche Rechtsform für dein Startup?Ein praktischer Vergleich von GmbH und UG für Gründer in Deutschland: Kapitalanforderungen, Investorenerwartungen und wann welche Form passt.
- 5 minWarum jeder Gründer eine Holding brauchtEine Holding-UG senkt die effektive Steuer auf Anteilsverkäufe von 26 % auf 1,5 %. Aber der Zeitpunkt entscheidet, ob sich das Ganze lohnt.
Gründung aus dem Ausland?
30 Minuten. Wir klären deinen Visums-Weg, die Gründungsreihenfolge und die Anmeldungen, die vor der Ankunft stehen müssen.
Gespräch buchen