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Transparenzregister: Nach jeder Finanzierungsrunde aktualisieren

·Rechtsanwalt··Geprüft 27. April 2026·1 Min. Lesezeit

Nach dem Closing einer Finanzierungsrunde konzentrieren sich die meisten Gründer auf Hiring und Produkt. Die Aktualisierung des Transparenzregisters wird vergessen, bis der Bußgeldbescheid kommt.

Jede GmbH und UG in Deutschland muss ihre wirtschaftlich Berechtigten (jede Person mit mehr als 25 % der Anteile) unter transparenzregister.de eintragen. Wenn sich Beteiligungsverhältnisse ändern (wie bei jeder gepreisten Runde) muss das Register unverzüglich aktualisiert werden. Es gibt keine Schonfrist.

Bußgelder bei Verstößen reichen bis zu EUR 150.000. In der Praxis fallen Erststrafen niedriger aus, aber sie summieren sich bei wiederholten Verstößen.

Für jeden wirtschaftlich Berechtigten musst du den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und den Umfang des wirtschaftlichen Interesses melden. Das betrifft jede Person, die mehr als 25 % der Anteile hält, ob direkt oder indirekt über eine Holdingstruktur.

Was nach dem Closing zu tun ist: Setzt die Transparenzregister-Aktualisierung auf eure Nachgründungs-Checkliste, direkt neben Handelsregister-Anmeldung und Cap-Table-Update. Es dauert fünfzehn Minuten online. Es gibt keinen Grund, es aufzuschieben.

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