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Fünf Anmeldungen nach der GmbH-Gründung

Immo Ait Stapelfeld·Rechtsanwalt··1 Min. Lesezeit

Deine GmbH steht im Handelsregister. Geschafft. Aber fünf Anmeldungen folgen, jede mit eigener Frist und Bußgeld bei Versäumnis.

Berufsgenossenschaft (BG): Eine Woche nach Gründung (§ 192 SGB VII). Pflicht auch ohne Mitarbeiter. Die meisten Gründer erfahren davon erst durch den Bußgeldbescheid. Strafen bis EUR 25.000.

Gewerbeanmeldung: Beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, bevor du den Betrieb aufnimmst (§ 14 GewO). Kostet EUR 15-30. Das Gewerbeamt meldet dich automatisch beim Finanzamt.

Steuerliche Erfassung: Fragebogen über ELSTER innerhalb eines Monats einreichen (§ 138 AO). Ohne Steuernummer kannst du keine gültigen Rechnungen stellen.

Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigte (jeder über 25 %) unverzüglich bei transparenzregister.de melden (§ 20 GwG). Keine Schonfrist. Bußgelder bis EUR 150.000.

IHK-Mitgliedschaft: Beginnt automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Der erste Beitragsbescheid kommt innerhalb weniger Wochen.

Noch ein Punkt: Seit Januar 2025 muss jede GmbH E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Stell sicher, dass deine Buchhaltungssoftware XRechnung oder ZUGFeRD verarbeitet, bevor die erste Lieferantenrechnung kommt.

Rechtsquellen

Siehe auch

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